Erhöhung der CO₂-Bepreisung
Ab dem 1. Jänner 2025 steigt die CO₂-Bepreisung von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO₂. Dies führt zu höheren Treibstoffpreisen: Diesel verteuert sich um etwa 3 Cent pro Liter, Eurosuper 95 um rund 2 Cent.

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Anpassungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Berechnungsformel für die NoVA ändert sich:

  • Neue Formel: (CO₂-Emissionswert in g/km – 94 g) : 5 = NoVA-Steuersatz
  • Malus: Ein Malus von 80 Euro pro Gramm CO₂/km wird ab einem Grenzwert von 155 g/km fällig.

Für leichte Nutzfahrzeuge sinkt der Grenzwert von 150 auf 147 Gramm CO₂/km, der Malus-Grenzwert von 218 auf 208 Gramm CO₂/km.

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Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer
Für Neuzulassungen ab 2025 wird die motorbezogene Versicherungssteuer angepasst, was insbesondere Fahrzeuge mit höheren CO₂-Emissionen betrifft.

ÖAMTC

Neuerungen beim Sachbezug für Dienstwagen
Ab 1. Jänner 2025 gelten folgende Regelungen:

  • Fahrzeuge bis 126 g CO₂/km: Sachbezug von 1,5 % (maximal 720 Euro monatlich)
  • Fahrzeuge über 126 g CO₂/km: Sachbezug von 2 % (maximal 960 Euro monatlich)

Elektro- und Wasserstofffahrzeuge bleiben weiterhin sachbezugsfrei.

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Erhöhung des Kilometergeldes
Das amtliche Kilometergeld wird vereinheitlicht und beträgt ab 1. Jänner 2025 für PKW, Motorräder und Fahrräder 50 Cent pro Kilometer. Für Mitfahrer steigt der Betrag von 5 auf 15 Cent. Die Kilometergrenze für Fahrräder erhöht sich von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr.

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Anpassung der Vignettenpreise
Die Preise für Autobahnvignetten steigen um 7,7 %. Die Jahresvignette für PKW kostet nun 103,80 Euro. Die neuen Vignetten sind in der Farbe Seegrün erhältlich und gelten ab 1. Dezember 2024 bis 31. Jänner 2026.

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Förderungen für Elektrofahrzeuge
Die Förderung für den Ankauf von Elektrofahrzeugen bleibt bis 31. Mai 2025 bestehen:

  • Privatpersonen: 5.000 Euro für den Kauf von E-Fahrzeugen
  • E-Motorräder: 2.300 Euro
  • Ladeinfrastruktur: 600 Euro für Wallboxen und Ladekabel, 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen

Anträge sind ausschließlich online möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind.

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Einführung der Abgasklasse Euro 5+ für Motorräder
Ab 1. Jänner 2025 dürfen nur noch Motorräder der Abgasklasse Euro 5+ neu zugelassen werden. Für ältere Modelle gibt es begrenzte Ausnahmen, die bis Ende 2026 verkauft werden dürfen.

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Diese Änderungen zielen darauf ab, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und umweltfreundlichere Mobilität zu fördern.

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