Beim Kauf eines Gebrauchtwagens freut man sich auf die neue Freiheit, die das Fahrzeug mit sich bringt. Doch was geschieht, wenn sich kurz nach dem Kauf herausstellt, dass der Wagen einen verborgenen Mangel hat? In Österreich ist das Gewährleistungsrecht ein wesentlicher Bestandteil des Konsumentenschutzes und bietet Käufern von Gebrauchtwagen eine wichtige Absicherung. In diesem Beitrag beleuchten wir die Rechtslage in Österreich und geben wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können.

Was ist Gewährleistung?

Gewährleistung ist gesetzlich verankert und bedeutet, dass der Verkäufer eines Produktes dafür einsteht, dass das verkaufte Gut zum Zeitpunkt der Übergabe keine Sachmängel aufweist. In Österreich ist die Gewährleistung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt und gibt dem Käufer das Recht, bei Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, eine Verbesserung oder einen Austausch zu fordern.

Die Dauer der Gewährleistung

Für Gebrauchtwagen gilt in Österreich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe. Wichtig ist allerdings, dass bei einem Kauf von einem Unternehmer an einen Konsumenten (B2C) diese Frist nicht verkürzt werden kann. Anders sieht es im B2B-Bereich aus, also wenn beide Parteien Unternehmer sind; hier kann die Gewährleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.

Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass im Falle eines Mangels vermutet wird, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel noch nicht bestand. Nach diesen sechs Monaten liegt die Beweislast dann beim Käufer.

Was sind Sachmängel?

Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Ein Gebrauchtwagen hat beispielsweise einen Sachmangel, wenn der Kilometerstand manipuliert wurde oder ein technischer Defekt vorliegt, der nicht angegeben wurde.

Gewährleistungsansprüche geltend machen

Entdecken Sie einen Mangel, sollten Sie diesen umgehend beim Verkäufer reklamieren. Dokumentieren Sie den Mangel genau und informieren Sie den Verkäufer schriftlich. Dem Verkäufer muss zunächst die Möglichkeit zur Verbesserung gegeben werden, sprich die Reparatur des Mangels oder der Austausch des mangelhaften Teils. Erst wenn diese nicht möglich oder zumutbar ist, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen.

Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

  • Zustandsbericht: Lassen Sie sich den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe schriftlich bestätigen.
  • Serviceheft: Überprüfen Sie, ob das Serviceheft lückenlos geführt wurde.
  • Kaufvertrag: Achten Sie darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.
  • Übergabe: Die Übergabe sollte genau dokumentiert werden, am besten mit Datum und Uhrzeit.
  • Expertise: Eine unabhängige Überprüfung durch einen Sachverständigen oder eine Prüforganisation kann sinnvoll sein.

Fazit

Die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf in Österreich bietet einen wichtigen Schutz für Käufer. Sie stellt sicher, dass Verbraucher nicht die Leidtragenden von versteckten Mängeln werden. Kenntnis Ihrer Rechte und Pflichten ist daher essentiell. Bei Problemen kann es zudem ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit der nötigen Sorgfalt und dem richtigen Wissen um die Gewährleistung können Sie Ihren Gebrauchtwagenkauf

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